Methodik
Wie dieser Check arbeitet
Deterministisch, nicht KI-basiert
Die rechtliche Entscheidung wird nicht durch ein Sprachmodell erzeugt. Fragen, Bedingungen und Ergebnisse liegen versioniert als Regeln vor (Ruleset EU50-2026-07-20-v1). Gleiche Antworten führen immer zum gleichen Ergebnis.
Rolle vor Inhalt
Die Pflichten unterscheiden sich wesentlich nach Rolle:
- Anbieter (Provider): entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bietet es unter eigenem Namen an. Adressat von Art. 50 Abs. 1 (direkte Interaktion) und Abs. 2 (synthetische Ausgaben).
- Betreiber (Deployer): nutzt ein KI-System beruflich/organisatorisch unter eigener Verantwortung. Adressat von Art. 50 Abs. 3 (Emotion/Biometrie) und Abs. 4 (Deepfake/Text).
- Beide: z. B. Eigenentwicklung plus eigene Nutzung.
- Privat: rein private, nicht berufliche Nutzung fällt nicht unter den Betreiber-Begriff – andere Gesetze können dennoch gelten.
Unsicherheit wird sichtbar gemacht
Lässt sich eine rechtliche Einordnung nicht sicher aus den Antworten ableiten, lautet das Ergebnis nicht „Nein“, sondern „Unklar – Detailprüfung erforderlich“, mit den offenen Tatsachen und beiden möglichen Folgen.
EU-Recht und nationales Recht getrennt
Zuerst die EU-Kernentscheidung nach Art. 50. Danach – nur als konditionaler Hinweis – das deutsche bzw. österreichische Lauterkeitsrecht (UWG). Der nationale Hinweis ist nie eine automatische KI-Kennzeichnungspflicht und überschreibt das EU-Ergebnis nicht.
Zeitliche Anwendbarkeit
Art. 50 gilt grundsätzlich ab dem 2. August 2026. Für bestimmte vor diesem Datum in Verkehr gebrachte generative Systeme besteht für die Markierungspflicht nach Abs. 2 eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Grenzen
Dieser Check ersetzt keine vollständige AI-Act-Klassifizierung (insbesondere keine Prüfung verbotener Praktiken nach Art. 5 oder von Hochrisiko-Pflichten) und keine Rechtsberatung. Bei biometrischen Anwendungen, Strafverfolgung, politischen Kampagnen oder hohen wirtschaftlichen Risiken ist eine juristische Einzelfallprüfung erforderlich.